Unsere überörtliche Sozietät hat sich auf das
Wettbewerbsrecht und das Heilmittelwerberecht
spezialisiert und ist auf diesem Gebiet bundesweit für Sie gerichtlich und außergerichtlich tätig.
Insbesondere werden wir beratend tätig in Fragen der Bewerbung von Lebens- und Futtermitteln, Kosmetika und Arzneimitteln. Dabei beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Problemen:
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Wir prüfen Abgrenzungsfragen:
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Wir beraten sie bei der Ausarbeitung eines Werbekonzepts hinsichtlich
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der Rechtmäßigkeit bestimmter Werbeaussagen,
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der Ausarbeitung von Etiketten, Werbeartikeln, Internetauftritten usw.
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Wir unterstützen sie bei der Aufklärung wettbewerbsrechtlicher Verstöße von Mitbewerbern und bei der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen oder Klagen.
Die Rechtsgrundlagen für die Bewerbung von Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln finden sich vor Allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), sowie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Während das UWG allgemeine Regelungen zum Wettbewerbsverkehr trifft, bezieht sich § 12 LFGB auf die Unzulässigkeit der krankheitsbezogenen und § 11 LFGB auf die Unzulässigkeit irreführender Werbung bei Lebensmitteln.
Das HWG enthält strikte Regelungen zur Bewerbung von Arzneimitteln, differenziert nach Publikumswerbung und Werbung in den Fachkreisen, und findet teilweise auch auf die Bewerbung von Kosmetika Anwendung, soweit sich dazugehörige Werbeaussagen auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten bezieht (§ 1 Abs. 2 HWG).
Zwar ist die Anzahl der Rechtsquellen in diesem Bereich relativ überschaubar, jedoch ergeben sich aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Vielzahl von Definitions- und Abgrenzungsproblematiken, derer sich vor allem die Rechtsprechung in einer Unmenge an Einzelfallentscheidungen annimmt.
Damit Ihr Produkt trotz dieser Hürden so am Markt platziert werden kann, dass eine wettbewerbsrechtliche Beanstandung außer Frage steht, bieten wir Ihnen unsere Expertise.



Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht
