Anwaltssozietät Kröger & Tillmann GbR

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Pharmarecht

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Unsere überörtliche Sozietät hat sich auf das

Pharma-, Lebensmittel- Kosmetika- und Wettbewerbsrecht

spezialisiert und ist auf diesen Gebieten bundesweit tätig.

Zu unseren Arbeitsgebieten gehören im Rahmen von Dauerberatungsverträgen oder von Einzelmandaten insbesondere verwaltungsrechtliche, meistens mit der Arzneimittelzulassung oder der Überwachung des Arzneimittelverkehrs zusammenhängende Fragen. Eine wichtige Rolle spielen auch vielfältige Aufgaben der Vertragsgestaltung zwischen in diesem Umfeld tätigen Unternehmen.

Die Gesetzgebung insbesondere zu Zulassung, Herstellung, Kennzeichnung, Vertrieb und Produkthaftung befindet sich im nationalen und im europäischen Bereich in stetiger Entwicklung und ist eng verzahnt mit dem Lebensmittelrecht, dem Medizinprodukterecht sowie dem Kosmetikarecht. Für die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln ist deren richtige Abgrenzung zu den Arzneimitteln von entscheidender Bedeutung und erfordert interdisziplinäres und spezialgesetzliches Wissen. Wir  sind auch in wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten, wie der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlautern Wettbewerb (UWG) und Fragen des Heilmittelwerberechts (HWG) kompetent. Auch Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren werden gerichtlich und außergerichtlich betreut.

Sondervorschriften gelten für die Zulassung, Herstellung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln, wobei die Grenzen zum Futtermittelrecht fließend sind.

Die angesprochenen Fragestellungen werden in enger Zusammenarbeit von jedem der beiden Partner bearbeitet.

Die Sozietät ist außerordentliches Mitglied im Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in Bonn, im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) in Bonn, im Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Lebensmittel und Futtermittelrecht an der Phillipps-Universität zu Marburg e. V., in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und in der  Deutschen Vereinigung Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht.


Unsere Kanzlei kann Sie vor jedem deutschen Landgericht und jedem deutschen Oberlandesgericht unmittelbar vertreten.