Im Strafverfahren kann es erforderlich sein, einen Pflichtverteidiger für den Angeklagten zu bestellen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ersichtlich ist, dass der Angeklagte sich nicht selbst verteidigen kann, also nicht in der Lage ist der Verhandlung zu folgen, die Prozesssituation richtig einzuschätzen und die seiner Verteidigung dienenden Handlungen vorzunehmen. Auch wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint, wird das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellen.







