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Start Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetikrecht Lebensmittel-, Pharma-, Wettbewerbsrecht VGH Mannheim stellt klar: Misteltee ist kein Arzneimittel

VGH Mannheim stellt klar: Misteltee ist kein Arzneimittel

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Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Misteltee als Arzneimittel zu kategorisieren ist und es somit für dessen Vertrieb einer Zulassung nach § 21 I 1 AMG bedarf.

Da Misteltee bei Einhaltung der empfohlenen Dosen keine erwiesene pharmakologische Wirkung entfaltet, schied für den VGH Mannheim eine Einordnung als Funktionsarzneimittel aus. Vielmehr ging es um die Frage, ob Misteltee als Präsentationsarzneimittel einzustufen ist (Vgl. § 2 I AMG).

Der VGH bezog sich bei der Beurteilung dieser Frage auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Az.: 3 C 5/09) : Ein Produkt sei somit als Präsentationsarzneimittel einzustufen, wenn es entweder ausdrücklich als ein Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse

Es wurde klargestellt, dass die Gewissheit des Eindrucks nicht schon deshalb angenommen werden kann, weil das Produkt allein durch Apotheken vertrieben wird. Kräuterteemischungen gehören, so der VGH, zum apothekenüblichen Sortiment und der exklusive Vertrieb lässt beim Kunden nicht grundsätzlich den Eindruck entstehen, bei dem Produkt handele es sich um ein Arzneimittel.

Einzelmeinungen zu diesem oder ähnlichen Produkten, die in Internetforen verbreitet werden, sind ebenfalls für die Einordnung als Präsentationsarzneimittel unbeachtlich. Der VGH führte aus, dass solche Aussagen demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt, nicht zugerechnet werden können.

 

Quelle: VGH Mannheim, Urteil v. 08.12.2010, Az.: 9 S 783/10

 

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Rechtsanwalt Guido Kröger ist Mitglied im Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

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